Therapeuten, die keine psychologische oder medizinische Grundausbildung haben, werden nach dem Heilpraktikergesetz, kurz HPG, nach abgelegter Prüfung vom Gesundheitsamt zugelassen. Sie können neben den kassenärztlich abrechenbaren Verfahren, der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologischen Therapie oder der Psychoanalyse auch andere Verfahren, wie z.B. systemische Therapie oder Gestalttherapie, anbieten.
›› Wichtige allgemeine Informationen stehen im Download unter unter "Neuigkeiten" bereit.
›› Therapieplätze voraussichtlich wieder ab Ende August, Warteliste vorhanden.
›› Seminar "Traumaberatung" in Siegen voll! Alternative: München oder Eintrag auf der Warteliste
