Für therapeutische Sitzungen erhalten Sie grundsätzlich eine Rechnung. Manche Privatkassen oder gesetzliche Kassen mit Zusatzverträgen für den Heilpraktiker im Bereich Psychotherapie  erstatten diese oder einen Teil davon. Falls Sie die Möglichkeit dazu haben, teile ich Ihnen gerne mit, was Sie mit Ihrer Kasse vorab klären müssen.

Bei psychotherapeutischer Unterversorgung, also wenn Sie bei einem kassenzugelassenen Therapeuten eine lange Wartezeit in Kauf nehmen müssen, können Sie von Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Dieser muss von Ihrer Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden, bevor Sie bei mir mit den therapeutischen Sitzungen beginnen. Liegt eine Genehmigung vor, erhalten Sie von mir quartalsweise eine Rechnung, die Sie zur Kostenerstattung an Ihre Kasse weiterreichen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie die Zeit bis zum Beginn einer kassenärztlich abrechenbaren Therapie mit meiner Hilfe überbrücken.

›› Wichtige allgemeine Informationen stehen im Download unter unter "Neuigkeiten" bereit. 

›› Therapieplätze voraussichtlich wieder ab Ende August, Warteliste vorhanden. 

›› Seminar "Traumaberatung" in Siegen voll! Alternative: München oder Eintrag auf der Warteliste